AGB

1. Die gesetzlichen Bestimmungen des BGB finden Anwendung, ebenso das Jugendschutzgesetz finden auch bei geschlossenen Veranstaltungen Anwendung. Jugendlichen zwischen 16 und 18 Jahren ist der Aufenthalt ohne Begleitung ihrer Erziehungsberechtigten oder ohne Begleitung einer autorisierten Aufsichtsperson über 18 Jahren nur bis 24 Uhr gestattet. Die Anwesenheit von Jugendlichen unter 16 Jahren ist nicht gestattet. Die Altersgrenze ist auch Abhängig vom Veranstaltungsort.

2. Der Konsum von selbst mitgebrachten Speisen und Getränken ist nicht erlaubt.

3. Das Mitbringen, der Handel sowie der Konsum von Drogen ist strengstens untersagt – bei Zuwiderhandlungen erfolgt sofortiges Hausverbot mit Anzeige und sofortigem Rauswurf.

4. Rauchen ist aufgrund der für Bayern geltenenden gesetzlichen Regelung nur noch ausserhalb erlaubt.

5. Es besteht kein Recht auf Einlass. Bei der Einlasskontrolle, sowie an der Kasse kann jeder Person der Einlass verweigert werden.

6. Das Vorzeigen eines gültigen Lichtbildausweises beim Einlass ist Pflicht und von jedem einzuhalten, sonst erfolgt kein Einlass. Es besteht kein einklagbares Recht auf Einlass.

7. Der Veranstalter, sowie von Ihm beauftragte Personen haben das Recht jederzeit ein Hausverbot auszusprechen. Sollte ein Hausverbot ausgesprochen sein ist ein Wiedereinlass nicht möglich.

Eventuell entrichtete Gebühren werden nicht zurückerstattet.

8. Das Betreten der Veranstaltung, sowie allen Nebenräumen erfolgt auf eigene Gefahr.

9. Auf der Veranstaltung wird laute Musik gespielt. Jeder Anwesende muss selbst für Gehörschutz sorgen.

10. Für Schäden wird keine Haftung übernommen.

11. Jede anwesende Person haftet selbst für verursachte Schäden.

12. Bei Verlust des Eintrittszeichens (Armband, Stempel) besteht kein Recht auf Wiedereinlass.

13. Der Veranstalter behält sich das Recht vor, stark alkoholisierte Personen von der Veranstaltung zu entfernen.

14. Das Mitbringen von Waffen und waffenähnlicher Gegenstände jeglicher Art ist untersagt. (Ausnahme sind Cosplaywaffen unter 50cm aus nicht verletzenden Materialien [Das letzte Wort hat jedoch auch hier der Veranstalter])

15. Am Einlass können Taschenkontrollen durchgeführt werden.

16. Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages unwirksam sein oder werden oder sollte der Vertrag eine ausfüllungsbedürftige Lücke enthalten, so berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung oder der Lücke tritt eine dem wirtschaftlichen Zweck der Vereinbarung nahe kommende Regelung, die von den Parteien vereinbart worden wäre, wenn sie die Unwirksamkeit der Bestimmung gekannt hätten.

17. Auf der Veranstaltung werden von Fotographen Einzel- und Gruppenbilder aufgenommen sowie Videomaterial erstellt. Der Veranstalter verweist auf die neue EU DSGVO hin, welche seit seit 25. Mai 2018 in Kraft ist. Der Nutzer willigt mit dem Besuch ein, dass beabsichtigt und unbeachsichtigt Fotos und Videos zur eigenen Person aufgenommen werden können. Diese Fotos können im Internet, Druckerzeugnissen und den sozialen Medien zu Werbezwecken verwendet werden.